Mitgliedsbeitrag

Der Mitgliedsbeitrag beträgt nur 2,50 EUR/Monat (Abrechnung jährlich).

Für Schüler, Studierende, Auszubildende, Rentner, Arbeitslose, Hartz IV-Empfänger und Schwerbeschädigte beträgt der ermäßigte Mitgliedsbeitrag 1,25 EUR/ Monat (Abrechnung jährlich).

Sie Mitglieder verpflichten sich, bei Inanspruchnahme des ermäßigten Mitgliedsbeitrages dem Vorstand den Nachweis über den Ermäßigungsgrund zu erbringen. Der Nachweis kann gerne mittels einer Fotokopie erfolgen. Der Nachweis des Ermäßigungsgrundes ist zu Beginn jedes Geschäftsjahres vor zur legen. Änderungen der Lebenssituation sind dem Vorstand unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils zum 31.01. eines jeden Geschäftsjahres entrichtet. Sollte die Mitgliedschaft im laufendem Geschäftsjahr beginnen, ist der Beitrag für die restlichen Quartale zu entrichten.

Ein Beispiel: wer zum 01.11. eintritt, zahlt für das letzte Quartal des Geschäftsjahres nur noch 7,50 Euro als Vollzahler.

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